Nun hat ein Gericht entschieden,
dass negative Bewertungen bei amazon.de für sich genommen noch keine Schadensersatzpflicht auslösen,
wenn denn die Behauptungen, die in der Bewertung gemacht wurden nicht nachweislich unwahr sind.
Dass es für sowas ein Gericht braucht bzw. ein Händler sich da derart verrennt...
Ich verlinke und zitiere mal bisserl aus dem heise Artikel dazu,
das Urteil des Landgericht Augsburg (Az.: 021 O 4589/13) dürfte aber wohl auch anderweitig durch die Medien gehen.
Da ich es aber über heise gefunden habe, gebührt denen auch die Ehre
heise online
Der Kunde hat etwas gekauft, angeblich nach Anleitung zugeschnitten und dann als unbrauchbar reklamiert,
der Händler war wohl wenig kulant und bekam in Folge dessen eine Negativbeurteilung,
diese wollte der Kunde dann auch auf Drängen des Händlers nicht zurück nehmen,
letzten Endes resultierte der Streit dann darin, dass dem Händler sein Amazon Konto dicht gemacht wurde.
Dafür wollte dieser nun vor Gericht Schadensersatz vom Kunden und fiel hinten runter,
da er nicht nachweisen konnte, dass die Kritik inhaltlich haltlos gewesen wäre.
Streithammel oO
Lest euch mal den Artikel von Marzena Sicking auf heise durch,
manchmal weiß ich kaum, ob sowas zum Lachen oder Weinen ist.
dass negative Bewertungen bei amazon.de für sich genommen noch keine Schadensersatzpflicht auslösen,
wenn denn die Behauptungen, die in der Bewertung gemacht wurden nicht nachweislich unwahr sind.
Dass es für sowas ein Gericht braucht bzw. ein Händler sich da derart verrennt...
Ich verlinke und zitiere mal bisserl aus dem heise Artikel dazu,
das Urteil des Landgericht Augsburg (Az.: 021 O 4589/13) dürfte aber wohl auch anderweitig durch die Medien gehen.
Da ich es aber über heise gefunden habe, gebührt denen auch die Ehre
heise online
31.07.2014 16:09
Amazon-Kunde muss nicht für schlechte Bewertung zahlen
Weil ein Kunde ihn auf Amazon negativ beurteilt hatte, verlangte der Händler Schadenersatz. Dafür sahen die Richter jedoch keine Grundlage.
Diese Kritik sollte den Käufer teuer zu stehen kommen: Weil er den Verkäufer auf Amazon negativ beurteilt hatte, verlangte dieser Schadenersatz.
Diese Forderung hat das Landgericht Augsburg gestern in seinem Urteil allerdings abgelehnt (Az.: 021 O 4589/13).
Amazon-Kunde muss nicht für schlechte Bewertung zahlen
Weil ein Kunde ihn auf Amazon negativ beurteilt hatte, verlangte der Händler Schadenersatz. Dafür sahen die Richter jedoch keine Grundlage.
Diese Kritik sollte den Käufer teuer zu stehen kommen: Weil er den Verkäufer auf Amazon negativ beurteilt hatte, verlangte dieser Schadenersatz.
Diese Forderung hat das Landgericht Augsburg gestern in seinem Urteil allerdings abgelehnt (Az.: 021 O 4589/13).
der Händler war wohl wenig kulant und bekam in Folge dessen eine Negativbeurteilung,
diese wollte der Kunde dann auch auf Drängen des Händlers nicht zurück nehmen,
letzten Endes resultierte der Streit dann darin, dass dem Händler sein Amazon Konto dicht gemacht wurde.
Dafür wollte dieser nun vor Gericht Schadensersatz vom Kunden und fiel hinten runter,
da er nicht nachweisen konnte, dass die Kritik inhaltlich haltlos gewesen wäre.
Streithammel oO
Lest euch mal den Artikel von Marzena Sicking auf heise durch,
manchmal weiß ich kaum, ob sowas zum Lachen oder Weinen ist.