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18.02.2015 12:27 Uhr
Patent-Troll erklagt sich 15,7 Millionen US-Dollar von Samsung
Hauptsache man meldet beizeiten Patente für alles an, dann kann man - wenn man denn genug Geld hat - munter alle Welt verklagen.
Was wäre wohl geschehen, wenn sich jemand damals mal das Rad hätte patentieren lassen?
Oder eine Seilwinde? Hebelgesetze? Aua!
Hier noch der Link zum vollständigen Artikel
18.02.2015 12:27 Uhr
Patent-Troll erklagt sich 15,7 Millionen US-Dollar von Samsung
Samsung hat nach Ansicht eines texanischen Gerichts zwei Patente verletzt, die für die Kommunikation via Bluetooth wichtig sind.
Ein US-amerikanisches Bundesgericht in Texas hat entschieden, dass Samsung 15,7 Millionen US-Dollar an Rembrandt Wireless Technologies zahlen muss.
Ein US-amerikanisches Bundesgericht in Texas hat entschieden, dass Samsung 15,7 Millionen US-Dollar an Rembrandt Wireless Technologies zahlen muss.
Bremers Patente reichen in das Jahr 1997 zurück, während Bluetooth vom schwedischen Unternehmen Ericsson bereits 1994 in die Welt gesetzt wurde.
Rembrandts Anwälte haben die Jury davon überzeugt, dass Bremers Patente für das 2004 eingeführte Bluetooth 2.0 und spätere Versionen grundlegend sei.
Rembrandt ist in der IT-Branche als Patent-Troll bekannt.
Das heißt, das Unternehmen zieht aus seinen Patenten nicht auf technisch-wirtschaftlichem Wege Profit, sondern hauptsächlich auf juristischem.
Rembrandts Anwälte haben die Jury davon überzeugt, dass Bremers Patente für das 2004 eingeführte Bluetooth 2.0 und spätere Versionen grundlegend sei.
Rembrandt ist in der IT-Branche als Patent-Troll bekannt.
Das heißt, das Unternehmen zieht aus seinen Patenten nicht auf technisch-wirtschaftlichem Wege Profit, sondern hauptsächlich auf juristischem.
Was wäre wohl geschehen, wenn sich jemand damals mal das Rad hätte patentieren lassen?
Oder eine Seilwinde? Hebelgesetze? Aua!
Außer Samsung hatte Rembrandt wegen der beiden Patente nach eigenen Angaben außerdem den Smartphone-Hersteller Blackberry verklagt.
Mit diesem habe sich Rembrandt zuvor außergerichtlich geeinigt.
Rembrandts Rechtsvertreter rechnen nun damit, dass Samsung gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einlegt.
Mit diesem habe sich Rembrandt zuvor außergerichtlich geeinigt.
Rembrandts Rechtsvertreter rechnen nun damit, dass Samsung gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einlegt.
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