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IT-Sicherheitsgesetz: Streit um Nutzung von IP-Adressdaten

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    IT-Sicherheitsgesetz: Streit um Nutzung von IP-Adressdaten

    Artikel auf heise online

    17.02.2015 17:34 Uhr
    IT-Sicherheitsgesetz: Streit um Nutzung von IP-Adressdaten

    Der AK Vorratsdatenspeicherung ist strikt dagegen, dass IP-Adressen zu Sicherheitszwecken verarbeitet werden dürfen.
    Die Bürgerrechtler liegen mit Informatikern und Datenschützern über Kreuz, die darin keinen Einstieg in die Vorratsdatenspeicherung sehen.


    Die Forderung des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), im IT-Sicherheitsgesetz eine begrenzte Nutzung von IP-Adressdaten zu erlauben,
    stößt beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf strikte Ablehnung.
    Sprecher Patrick Breyer zeigt sich in einem Schreiben an FIfF-Vorstand Stefan Hügel „schockiert“ und spricht von „IT-Vorratsdatenspeicherung“.
    Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert hingegen stellt sich "hundertprozentig" hinter das FIfF-Konzept.
    Am Besten mal den ganzen Artikel lesen

    Ich denke mir halt auch, dass es ein Mindestmaß an Datensicherung sprich Speicherung braucht,
    wenn man Sicherheit bzw. Kontrolle möchte.
    "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird, aber soviel kann ich sagen: Es muß anders werden, wenn es gut werden soll."
    Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)

    Was nützt es, wenn wir mehrere Sprachen sprechen,
    solange wir nicht die Geduld aufbringen,
    einander zuzuhören...

    Art van Rheyn
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