Artikel auf heise online
17.02.2015 17:34 Uhr
IT-Sicherheitsgesetz: Streit um Nutzung von IP-Adressdaten
Am Besten mal den ganzen Artikel lesen
Ich denke mir halt auch, dass es ein Mindestmaß an Datensicherung sprich Speicherung braucht,
wenn man Sicherheit bzw. Kontrolle möchte.
17.02.2015 17:34 Uhr
IT-Sicherheitsgesetz: Streit um Nutzung von IP-Adressdaten
Der AK Vorratsdatenspeicherung ist strikt dagegen, dass IP-Adressen zu Sicherheitszwecken verarbeitet werden dürfen.
Die Bürgerrechtler liegen mit Informatikern und Datenschützern über Kreuz, die darin keinen Einstieg in die Vorratsdatenspeicherung sehen.
Die Forderung des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), im IT-Sicherheitsgesetz eine begrenzte Nutzung von IP-Adressdaten zu erlauben,
stößt beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf strikte Ablehnung.
Sprecher Patrick Breyer zeigt sich in einem Schreiben an FIfF-Vorstand Stefan Hügel „schockiert“ und spricht von „IT-Vorratsdatenspeicherung“.
Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert hingegen stellt sich "hundertprozentig" hinter das FIfF-Konzept.
Die Bürgerrechtler liegen mit Informatikern und Datenschützern über Kreuz, die darin keinen Einstieg in die Vorratsdatenspeicherung sehen.
Die Forderung des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), im IT-Sicherheitsgesetz eine begrenzte Nutzung von IP-Adressdaten zu erlauben,
stößt beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf strikte Ablehnung.
Sprecher Patrick Breyer zeigt sich in einem Schreiben an FIfF-Vorstand Stefan Hügel „schockiert“ und spricht von „IT-Vorratsdatenspeicherung“.
Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert hingegen stellt sich "hundertprozentig" hinter das FIfF-Konzept.
Ich denke mir halt auch, dass es ein Mindestmaß an Datensicherung sprich Speicherung braucht,
wenn man Sicherheit bzw. Kontrolle möchte.