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    Vorratsdatenspeicherung

    heise.de
    Bundestag: Neue Vorratsdatenspeicherung vom Rechtsausschuss abgenickt

    Der federführende Rechtsausschuss des Bundestags hat trotz Protesten der Opposition
    der schwarz-roten Initiative zur Vorratsdatenspeicherung mit Müh und Not zugestimmt.
    Der Gesetzentwurf kann so am Freitag im Plenum verabschiedet werden.



    Der heftig umstrittene Regierungsentwurf zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren
    hat am Mittwoch den federführenden Rechtsausschuss des Bundestags mit Hängen und Würgen passiert.
    Als wäre das nicht schon ätzend genug (weil halt wieder gepfuscht wird), stößt mir das Nachfolgende so richtig auf:

    Die Entscheidung im Rechtsausschuss stand zunächst auf der Kippe,
    da von 39 Mitgliedern nur 17 anwesend waren und das Gremium so nicht beschlussfähig war.
    Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen, im Vorraum sah man, wie Mitarbeiter hektisch zusätzliche Abgeordnete herbeitelefonierten
    und dann doch zumindest 23 Volksvertreter zusammenkamen, um das erforderliche Quorum zu erfüllen.
    Da fühlt man sich doch nicht wirklich ernst genommen...

    Aufruf zur Demonstration

    Bürgerrechtsorganisationen wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), Digitalcourage
    oder die Digitale Gesellschaft sowie die Initiative Campact haben für Freitag um 8 Uhr zu einer Demo gegen das Vorhaben vor dem Reichstag aufgerufen.

    Obwohl die Vorratsdatenspeicherung über alle gesellschaftlichen Lager hinweg abgelehnt werde,
    wolle die Koalition "den nächsten großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat tun", warnen die Organisatoren.


    Der AK Vorrat erinnerte parallel daran, dass große Telekommunikationsanbieter nach wie vor von sich aus monatelang
    selbst bei Flatrates Verbindungs- und Standortdaten speicherten. Die Bundesnetzagentur hab dies zwar bereits 2013
    M-Net, E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone untersagt, wie sie erst jetzt offen gelegt habe.
    E-Plus wolle die Anordnung jedoch erst bis "Ende 2015" umsetzen, Vodafone habe Widerspruch eingelegt und Telefonica klage dagegen.
    Die Bürgerrechtler warnen daher davor, den Providern mit der Initiative der Koalition "noch weitaus mehr Daten anzuvertrauen"
    "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird, aber soviel kann ich sagen: Es muß anders werden, wenn es gut werden soll."
    Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)

    Was nützt es, wenn wir mehrere Sprachen sprechen,
    solange wir nicht die Geduld aufbringen,
    einander zuzuhören...

    Art van Rheyn

    #2
    heise.de
    Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer wirft EU-Kommission "Schizophrenie" vor

    Datenschützer haben die EU-Kommission aufgefordert, in der Frage der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung
    für einheitliche rechtliche Vorgaben im Lichte des einschlägigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sorgen.
    Den Artikel dann am Besten mal kompl. lesen inkl. der weiter führenden links
    "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird, aber soviel kann ich sagen: Es muß anders werden, wenn es gut werden soll."
    Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)

    Was nützt es, wenn wir mehrere Sprachen sprechen,
    solange wir nicht die Geduld aufbringen,
    einander zuzuhören...

    Art van Rheyn

    Kommentar


      #3
      Ein Dämpfer für die Vorratsdatenspeicherung.


      Und dazu passend

      "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird, aber soviel kann ich sagen: Es muß anders werden, wenn es gut werden soll."
      Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)

      Was nützt es, wenn wir mehrere Sprachen sprechen,
      solange wir nicht die Geduld aufbringen,
      einander zuzuhören...

      Art van Rheyn

      Kommentar


        #4
        heise.de
        Bundestag erlaubt Einbrecherjagd mit Vorratsdaten und Funkzellenabfrage

        Fahnder sollen künftig auch bei Einbruchdiebstahl in eine Privatwohnung von der neuen Vorratsdatenspeicherung profitieren.
        Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO)
        hat der Bundestag am Donnerstag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD mit einer rein formalen Korrektur verabschiedet.
        Die Opposition stimmte gegen die Initiative. Deren Crux ist es, dass die Bundesnetzagentur auf Druck eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen
        die Pflicht zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren gerade faktisch ausgesetzt hat, bevor sie am Samstag in Kraft treten sollte.
        Dazu dann auch Kommentar: Zuckt sie noch? Vom nahen Ende der Vorratsdatenspeicherung, ebenfalls heise.de

        Eine ebenso wichtige Aussage des Artikels:
        Für die Praxis relevanter werden dürfte so zunächst eine zweite Klausel des Gesetzentwurfs,
        mit der die Abgeordneten Ermittlern die nicht minder umstrittene Funkzellenabfrage auf der Jagd nach Einbrechern als weiteres Instrument in die Hand geben.
        Hintergrund ist, dass die Strafe für Wohnungseinbruchdiebstahl mit dem vorgesehenen neuen Paragrafen 244 Absatz 4 StGB ausgeweitet wird
        und eine solche Tat generell mit Haft von mindestens zwölf Monaten geahndet werden könnte.

        Damit handelt es sich um eine "schwere Straftat", was es der Polizei gestattet, schon bei einem einschlägigen Verdacht
        alle zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Funkzelle anfallenden Verbindungs- und Standortdaten zu erheben.
        Das trifft dann halt nicht bloß den jeweiligen Verdächtigen sondern auch alles im Umfeld und dann käme es drauf an,
        wie viele Sprünge bei der Überwachung zulässig sind. Und was ist ein einschlägiger Verdacht?
        Muß das wenigstens von einem Richter angeordnet werden? Wird das kontrolliert?
        "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird, aber soviel kann ich sagen: Es muß anders werden, wenn es gut werden soll."
        Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)

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        einander zuzuhören...

        Art van Rheyn

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          #5
          heise.de:
          EU-Staaten wollen neue Regeln zur Vorratsdatenspeicherung

          Die EU-Staaten lassen beim Dauerstreitthema Vorratsdatenspeicherung nicht locker.
          "Wir brauchen eine europaweite Lösung", betonte der estnische Justizminister Urmas Reinsalu im Namen der neuen Ratspräsidentschaft
          am Freitag nach einem informellen Treffen der Innen- und Justizminister der Gemeinschaft in Tallinn.
          Viel Spielraum hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für eine solche Initiative aber nicht gelassen.
          Er erklärte 2014 zunächst die EU-Richtlinie für nichtig und bekräftigte in einem zweiten Grundsatzurteil Ende 2016 noch einmal,
          dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig.
          Weiter führende Links und Informationen im verlinkten Artikel - ich bin mal gespannt oO
          "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird, aber soviel kann ich sagen: Es muß anders werden, wenn es gut werden soll."
          Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)

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          Art van Rheyn

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