Auf Shileah.de
April 2017 – Events und Details
Zeit meinen Zweitaccount mal wieder zu lüften
Gibt auch noch mehr, am Besten mal den verlinkten Artikel lesen.
Zur Kehrt zurück nach Camelot Kampagne gibt es auch noch einen weiteren Artikel
April 2017 – Events und Details
Kehrt zurück nach Camelot-Kampagne
Nach Camelot zurückzukehren ist leichter als je zuvor, da zurückkehrende Spieler nun verschiedene Belohnungen erhalten,
die ihnen dabei helfen, schneller wieder auf aktuellem Stand zu sein: ein neues Set konkurrenzfähiger Ausrüstung, Waffen und Schmuck,
viele Kopfgeldpunkte, Championerfahrung und vieles mehr!
Zurückkehrende Spieler erhalten 30 FREIE Tage Spielzeit, um zurückzukommen und das Spiel neu zu entdecken, zu erleben und am Realm gegen Realm-Kampf teilzuhaben!
Um zurückzukehren, besucht einfach das Account Center, loggt euch ein und öffnet euren Account; die 30 Tage freie Spielzeit werden automatisch auf euren Account angewendet.
Dieses Angebot ist gültig vom 24. April bis 22. Mai 2017 und steht jedem Account zur Verfügung, der für mindestens 60 Tage inaktiv war und nicht über Regelverstöße verfügt.
Nach Camelot zurückzukehren ist leichter als je zuvor, da zurückkehrende Spieler nun verschiedene Belohnungen erhalten,
die ihnen dabei helfen, schneller wieder auf aktuellem Stand zu sein: ein neues Set konkurrenzfähiger Ausrüstung, Waffen und Schmuck,
viele Kopfgeldpunkte, Championerfahrung und vieles mehr!
Zurückkehrende Spieler erhalten 30 FREIE Tage Spielzeit, um zurückzukommen und das Spiel neu zu entdecken, zu erleben und am Realm gegen Realm-Kampf teilzuhaben!
Um zurückzukehren, besucht einfach das Account Center, loggt euch ein und öffnet euren Account; die 30 Tage freie Spielzeit werden automatisch auf euren Account angewendet.
Dieses Angebot ist gültig vom 24. April bis 22. Mai 2017 und steht jedem Account zur Verfügung, der für mindestens 60 Tage inaktiv war und nicht über Regelverstöße verfügt.
Gibt auch noch mehr, am Besten mal den verlinkten Artikel lesen.
Zur Kehrt zurück nach Camelot Kampagne gibt es auch noch einen weiteren Artikel