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Lästige Anrufe: Oberlandesgericht Köln kippt breite Werbeklausel der Telekom

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    Lästige Anrufe: Oberlandesgericht Köln kippt breite Werbeklausel der Telekom

    heise.de
    Lästige Anrufe: Oberlandesgericht Köln kippt breite Werbeklausel der Telekom

    Die Deutsche Telekom muss erneut umstrittene Werbemethoden stoppen.
    Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat eine Einwilligungserklärung der Telekom Deutschland GmbH kassiert,
    die beim Rosa Riesen Privat- und kleinere sowie mittlere Geschäftskunden betreut.
    Beim Abschluss eines Telefon- oder Internetvertrags auf der Webseite der Tochtergesellschaft konnten Verbraucher bislang per Klick einwilligen,
    dass ihre Vertragsdaten zur "individuellen Kundenberatung" bis zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres genutzt werden.
    Diese Klausel geht laut dem Urteil der Berufungsinstanz zu weit (Az.: 6 U 182/16), auch wenn ein späterer Widerruf jederzeit möglich war.
    Ist aber ja leider bloß die Spitze des Eisberges, mich hat vor Jahren mal ein Werber, der für die Telekom wohl als "freier Mitarbeiter" oder externer
    Dienstleister mittels einer computerunterstützten Anruftechnik arbeitete, so lange genervt, bis ich mir dann von der Gesellschaft, deren Verträge er mir andrehen wollte,
    ein Extra buchen mußte, mit dem ich lästige Anrufer blocken konnte oO
    "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird, aber soviel kann ich sagen: Es muß anders werden, wenn es gut werden soll."
    Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799)

    Was nützt es, wenn wir mehrere Sprachen sprechen,
    solange wir nicht die Geduld aufbringen,
    einander zuzuhören...

    Art van Rheyn
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